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31. März 2026

„Sei kein Gaffer“ 

Immer wieder werden Einsatzkräfte des ASB Neckar‑Alb bei ihrer Arbeit durch Schaulustige behindert. Menschen, die stehen bleiben, filmen oder fotografieren, sorgen nicht nur für Verzögerungen — sie belasten auch die Betroffenen in einer ohnehin extremen Situation. 

Gaffen verletzt die Würde der Betroffenen

Für verletzte oder traumatisierte Personen ist es eine zusätzliche Belastung, wenn Fremde ihr Leid beobachten oder sogar mit dem Handy festhalten. Viele Betroffene berichten später, dass sie sich in diesem Moment ausgeliefert und entwürdigt fühlten. Auch für Angehörige kann es kaum erträglich sein, wenn Bilder von Unfallstellen im Internet auftauchen oder in sozialen Netzwerken geteilt werden.

Gaffen behindert die Arbeit der Einsatzkräfte

Rettungskräfte müssen sich auf ihre Arbeit konzentrieren können. Jede Ablenkung, jeder Mensch, der im Weg steht oder filmt, kostet wertvolle Sekunden. In manchen Fällen mussten Einsatzkräfte sogar Umwege gehen oder Maßnahmen unterbrechen, weil Gaffer den Zugang blockierten. Das kann im schlimmsten Fall lebensgefährlich werden.

Gaffen ist strafbar – das sagt das Gesetz

Seit 2021 ist das Filmen oder Fotografieren hilfloser Personen ausdrücklich strafbar. Rechtsgrundlage ist § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Dort heißt es unter anderem, dass das Anfertigen oder Verbreiten von Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.

Auch das Fotografieren oder Filmen von Verstorbenen ist seit der Gesetzesänderung strafbar.

Zusätzlich drohen Bußgelder, wenn Einsatzkräfte behindert oder Rettungsgassen blockiert werden.

Unser Appell

Wer an eine Unfallstelle kommt, sollte:

  • weiterfahren, wenn bereits Hilfe vor Ort ist

  • keine Fotos oder Videos machen

  • Rettungskräfte nicht behindern

  • Erste Hilfe leisten, wenn noch niemand hilft

Gaffen ist respektlos, gefährlich und strafbar.

Helfen statt filmen — das rettet Leben.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung

In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu Verurteilungen von Unfall‑Gaffern. Ein besonders bekannt gewordener Fall: Ein Mann filmte eine schwer verletzte Person nach einem Verkehrsunfall und stellte das Video online. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Behinderung von Rettungskräften. Solche Urteile zeigen deutlich, dass Gaffen kein Bagatelldelikt ist.